Kosten und Erstattung

Abrechnung und mögliche Erstattung
für osteopathische Behandlungen

Kosten für die osteopathische Behandlung

Die Behandlungsdauer für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene ist individuell und dauert, je nach Bedarf, zwischen 30 und 60 Minuten. Eine Behandlung kostet zwischen 60 und 130 Euro.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Ich empfehle Ihnen, eine mögliche Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenkassen vor Behandlungsbeginn mit der zuständigen Krankenkasse zu klären.

Sie erhalten von mir eine Heilpraktikerrechnung über die osteopathische Behandlung, die Sie zunächst selbst zahlen. Zur Erstattung des entsprechenden Anteils reichen Sie die Rechnung zusammen mit einem Empfehlungsschreiben Ihres Arztes bei Ihrer Krankenkasse ein.

HINWEIS

Durch meine Mitgliedschaft im VOD und meine hohe Qualifikation sind meine Leistungen kassenverifiziert.

Ich erfülle alle nötigen Voraussetzungen und bin bei den gängigen Krankenkassen gemeldet.

Kostenübernahme bei gesetzlich versicherten Patienten

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 erstatten viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen.

Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn, die genauen Konditionen bei der jeweiligen Krankenkasse oder Zusatzversicherung zu erfragen. Einige Krankenkassen fordern zum Beispiel ein Privatrezept über osteopathische Behandlungen von Ihrem Arzt. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich im Vorfeld über eine mögliche Erstattung. Wenn Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen sollte, benötigen Sie ein Privatrezept mit der „Empfehlung für Osteopathie“ von Ihrem Arzt.

HINWEIS

Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Osteopathie übernimmt. Gebuchte Termine stelle ich in Rechnung.

Kostenübernahme bei privat versicherten Patienten

Patienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, erhalten in der Regel eine anteilige Kostenübernahme nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn, die genauen Konditionen bei der jeweiligen privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung zu erfragen.

HINWEIS

Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig vom gewählten Tarif. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. Gebuchte Termine stelle ich in Rechnung.

Kontakt

Astrid Wunderlich
Heilpraktikerin / Physiotherapeutin

Silberbornstraße 14
60320 Frankfurt am Main

Telefon 069 69 59 87 22
praxis@wunderlich-osteopathie.de